Unsere Leistungen

Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz funktioniert in der Praxis nicht mehr nach vorgegebenen Standards, vielmehr wird eine praxisorientierte und individuelle Umsetzung im Unternehmen erforderlich.


Die Grundlage für alle betrieblichen Aktivitäten ist eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend vorgeschrieben. Sie erweist sich als hervorragendes Instrument, Gefährdungen im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten. Gesetzlich verlangt wird sie in vielen Rechtsbereichen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Mutterschutzgesetz, etc.)


Seit 2010 wird die „fachkundige Erstellung“ der Gefährdungsbeurteilung vom Gesetzgeber gefordert. Verfügt der Unternehmer jedoch nicht über die erforderliche Fachkunde, so muss er sich fachkundig beraten lassen.


Als fachkompetenter Partner bieten wir Ihnen auch folgende Dienstleistungen an:


  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation


  • Unterstützung betriebsinterner Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch jahrelange Praxiserfahrung


  • Durchführung von geplanten und regelmäßigen Betriebsbegehungen inklusive der Dokumentation


  • Moderation & Protokollierung von ASA-Sitzungen


  • Durchführung von betrieblich geforderten Unterweisungen


  • Durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern bieten wir z. B. auch die Ausbildung zum „Staplerfahrer“, Kranführer, Hubarbeitsbühnenbediener an


  • Ausbildung zum gesetzlich geforderten Brandschutzhelfer


  • SCC-Schulungen für operative tätige Mitarbeiter (Dokument 016 / 018)


  • SCC-Schulungen für operative tätige Führungskräfte (Dokument 017)


  • Aufbau und Begleitung „SCC-Managementsystem“


  • AMS (Arbeitsschutz-Management-System) nach den Anforderungen der Berufsgenossenschaften mit abschließender Zertifizierung durch die BG


  • Erstellung von Arbeits- und Betriebsanweisungen / Gefahrstoffbetriebsanweisungen


  • Unfallsachbearbeitung inkl. der Unfalluntersuchung

Für Ihre Sicherheit:

Senkung von Ausfallstunden und deren Folgekosten

Erkennen von Schwachstellen in Prozessen

Minimierung von Prozessunterbrechungen

Erhöhung der Rechtssicherheit

Vermeiden von Unfällen und Sachschäden

Koordinierte Sicherheitsabläufe

Förderung des Sicherheitsbewusstseins
ihrer Mitarbeiter

Förderung der Eigenverantwortung & Motivation
aller Mitarbeiter

Die Rechtliche Situation:

Nähere Erläuterung der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen hier nachzulesen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V2

Der zeitliche Rahmen, in dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte für Ihr Unternehmen pro Jahr mindestens tätig sein müssen richtet sich nach: 

  • der Branche Ihres Unternehmens
  • der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens 


Gerne berechnen wir auch für Sie die gesetzlich geforderten Mindesteinsatzzeiten.